{"id":22,"date":"2014-12-03T17:44:01","date_gmt":"2014-12-03T17:44:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.k-l-d.at\/kld\/?page_id=22"},"modified":"2023-05-15T05:38:55","modified_gmt":"2023-05-15T05:38:55","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.k-l-d.at\/kld\/ueber-den-kld\/statuten\/","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"<p style=\"font-weight: 400; text-align: center;\"><strong>&nbsp;STATUTEN:<\/strong>&nbsp;(1.4.2009 Ausfertigung 2023)<\/p>\n<ol style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen KLUB LOGISCHER DENKER und hat seinen Sitz in Wien.<\/li>\n<li>Der Verein ist eine politisch ungebundene Vereinigung logisch-kritisch denkender Personen und dient auch der Pflege geselliger Zusammenk\u00fcnfte. Der Verein hat rein humanit\u00e4ren Charakter und zielt nicht auf materiellen Gewinn.<\/li>\n<li>Die Klubzusammenk\u00fcnfte finden in der Regel ein Mal pro Woche statt und zwar in Form von Vortr\u00e4gen mit Diskussionen, und Veranstaltungen wissenschaftlicher und kultureller Art. F\u00fcr den Ablauf der Zusammenk\u00fcnfte werden Regelungen getroffen, die in einer gesonderten \u201eHAUSORDNUNG\u201c festgehalten sind.<\/li>\n<li>Die Hausordnung liegt an jedem Vereinsabend auf und ist neu hinzukommenden G\u00e4sten zur Kenntnis zu bringen. Auf die Einhaltung der Hausordnung achtet der jeweilige Leiter des Klubabends.<\/li>\n<li>Die Mittel zur Erreichung der Vereinsziele werden durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge und freiwillige Spenden aufgebracht.<\/li>\n<li>Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf einfachen m\u00fcndlichen Antrag des Beitrittswerbers an ein Vorstandsmitglied und nach Registrierung und Eingang des Mitgliedsbeitrags beim Vereinskassier. Der Antrag kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden durch den Vereinsvorstand abgelehnt werden. Gegen eine derartige Ablehnung ist kein Rechtsmittel zul\u00e4ssig. Nach Ablauf eines Jahres kann jedoch ein neuerlicher Antrag auf Aufnahme gestellt werden.<\/li>\n<li>Die Festsetzung der Mitgliedsgeb\u00fchr obliegt der Generalversammlung.<\/li>\n<li>Von den Vereinsmitgliedern wird erwartet, dass sie die Interessen des Vereines nach Kr\u00e4ften f\u00f6rdern und seine Aktivit\u00e4ten unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, f\u00f6rdernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes durch die Generalversammlung jene ernannt werden, welche sich durch Spenden oder durch besondere T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Klub ausgezeichnet haben.<\/li>\n<li>Jedem ordentlichen Mitglied steht in der Generalversammlung das aktive und passive Wahlrecht zu.<\/li>\n<li>Jedem Mitglied steht jederzeit der Austritt aus dem Verein frei. Eingezahlte Jahresbeitr\u00e4ge werden jedoch nicht r\u00fcckerstattet.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, welche den Vereinszweck sch\u00e4digen, oder wiederholt gegen die Hausordnung versto\u00dfen, auszuschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>Registrierte Mitglieder, welche ihren Mitgliedsbeitrag bis zum j\u00e4hrlich verlautbarten Stichtag vor der Generalversammlung nicht einbezahlt haben, werden von der Mitgliederliste gestrichen.<\/li>\n<li>In besonders ber\u00fccksichtigungsw\u00fcrdigen F\u00e4llen ist der Vorstand berechtigt, dem betreffenden Mitglied \u00fcber dessen Ansuchen eine Erm\u00e4\u00dfigung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu bewilligen. Studenten mit Studienausweis zahlen den halben Mitgliedsbeitrag.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse der Punkte 12 u. 14 sind auf einem einfachen Mehrheitsbeschluss des Vereinsvorstandes zu gr\u00fcnden und sind dem jeweiligen Mitglied schriftlich mitzuteilen.<\/li>\n<li>Die Organe des Vereines sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungspr\u00fcfer und das Schiedsgericht.<\/li>\n<li>Der regul\u00e4re Vorstand besteht aus h\u00f6chstens sechs, mindestens aber drei Mitgliedern, welche von der Generalversammlung aus den Vereinsmitgliedern auf die Dauer eines Jahres gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte durch einfache Mehrheitswahl die Besetzung der auszu\u00fcbenden Funktionen, die m\u00f6glichst folgende Aufgabenbereiche abdecken sollen: Pr\u00e4sident\/-in, Vizepr\u00e4sident\/-in, Schriftf\u00fchrer\/-in, Stellvertretende\/r Schriftf\u00fchrer\/-in, Programmgestaltung, Finanzen. Es ist dabei auf gegenseitige Vertretbarkeit und Unterst\u00fctzung Bedacht zu nehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"19\">\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes, oder wegen l\u00e4ngerer Verhinderung, wird auf Beschluss des Vorstandes aus dem von der Generalversammlung gew\u00e4hlten Ersatz ein geeigneter Funktion\u00e4r nachgezogen. Es kann aber auch ein geeignetes Mitglied, das nicht im Ersatz ist, kooptiert werden. Auch kooptierte Vorstandsmitglieder haben das Stimmrecht.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp; Dem Vorstand obliegt:<\/li>\n<\/ol>\n<ul style=\"font-weight: 400;\">\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.<\/li>\n<li>Die Einberufung der ordentlichen oder einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung.<\/li>\n<li>Die Tagesordnung f\u00fcr die Generalversammlung.<\/li>\n<li>Die Auswahl der Vortragenden.<\/li>\n<li>Einrichtung und Besetzung erg\u00e4nzender Fachreferate bzw. Projektleiter.<\/li>\n<li>Regelung aller Vereinsangelegenheiten, welche nicht ausdr\u00fccklich der Generalversammlung vorbehalten sind (z.B. Regelung der jeweiligen Abendleitung, Ankauf\/Anmietung von Ger\u00e4ten zur Hebung der Vortragsqualit\u00e4t, Auswahl eines geeigneten Vereinslokals, etc.)<\/li>\n<li>Einberufung der Vorstandssitzungen: Diese erfolgt durch Beschluss des gesamten Vereinsvorstandes auf formlosen Antrag eines Vorstandsmitglieds. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens drei Vorstandsmitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"21\">\n<li style=\"font-weight: 400;\">Ausfertigung und verbindliche Bekanntmachung der Sitzungsprotokolle, die vom Pr\u00e4sidenten, bzw. Pr\u00e4sidentin (oder Stellvertreter\/-in) und von der Schriftf\u00fchrung zu unterzeichnen sind.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp; Die Schriftf\u00fchrung verfasst vom Verein ausgehende Schriften und Dokumente und besorgt die Gesch\u00e4fte des Vereinsarchivs, soweit vom Vorstand kein anderes Mitglied dazu bestimmt ist.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp; Dem jeweils zum Finanzreferenten gew\u00e4hlten Mitglied wird mit der Wahl zugleich auch die Einzelzeichnungsberechtigung \u00fcber das Klubkonto erteilt, wie auch mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied eine Einzel-Zeichnungsberechtigung einzur\u00e4umen ist.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp; Die anderen Funktion\u00e4re des Vorstandes, wie auch unterst\u00fctzende Fachreferenten und Projektleiter erledigen die Angelegenheiten ihres Fachbereiches in eigener Verantwortung, jedoch im Rahmen der Beschl\u00fcsse des Vorstandes.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp; Der Vorstand hat j\u00e4hrlich eine ordentliche Generalversammlung einzuberufen, wobei der Termin den Mitgliedern zumindest drei Wochen vor dem festgesetzten Termin bekanntzugeben ist. Antr\u00e4ge sind bis sp\u00e4testens acht Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Vorstand einzubringen.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp; Der Vorstand hat der Generalversammlung den Rechenschaftsbericht \u00fcber das abgelaufene Vereinsjahr vorzulegen und durch einen der Rechnungspr\u00fcfer den Antrag an die Generalversammlung auf Entlastung des Vorstandes stellen zu lassen.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;Der Generalversammlung obliegt:<\/li>\n<\/ol>\n<ul style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Entlastung\/Nichtentlastung des Vorstandes nach Anh\u00f6rung der Rechnungspr\u00fcfer Wahl der Vorstandsmitglieder.<\/li>\n<li>Wahl von mindestens zwei Mitgliedern als Ersatzvorstand.<\/li>\n<li>Wahl von mindestens zwei Rechnungspr\u00fcfern.<\/li>\n<li>Festsetzung der Jahresbeitr\u00e4ge.<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Statuten.<\/li>\n<li>Verleihen\/Aberkennen von Ehrenmitgliedschaften.<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung.<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereines.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"28\">\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;Die Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung erfolgt entweder durch einen Vorstandsbeschluss, auf Verlangen eines Rechnungspr\u00fcfers, oder durch Ansuchen von mindestens einem Zehntel der Mitglieder indem in schriftlicher Form die Tagesordnung dem Vorstand bekannt gegeben wird. Dieser muss dann innerhalb von vier Wochen eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einberufen.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">Die Tagesordnung wird gemeinsam mit der Stimmkarte vor Beginn der Generalversammlung ausgeh\u00e4ndigt.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;Jede Generalversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist diese Anzahl nicht erschienen, wird die Sitzung unterbrochen. Nach einer halbst\u00fcndigen Pause wird mit derselben Tagesordnung neuerlich zusammengetreten, wobei nun die Generalversammlung ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;Alle Wahlen und Beschl\u00fcsse der Generalversammlung erfolgen, soweit die Statuten nichts anderes vorsehen, mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Gegenstand als abgelehnt.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;Eine freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines m\u00fcsste mit einer zweidrittel Majorit\u00e4t in einer eigens einberufenen Generalversammlung beschlossen werden. Das noch vorhandene Vereinsverm\u00f6gen wird im Falle der freiwilligen Aufl\u00f6sung wohlt\u00e4tigen Zwecken zugef\u00fchrt, \u00fcber welche die Generalversammlung bestimmt.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. \u00dcber Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichtes namhaft. Nach Verst\u00e4ndigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen w\u00e4hlen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\">Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>HAUSORDNUNG<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Dort wo Meinungsfreiheit herrscht und Menschen mit unterschiedlicher Gesinnung zusammenkommen, bedarf es genauer Spielregeln. Deshalb wurde eine Hausordnung von der Generalversammlung beschlossen und der Vorstand ist aufgefordert, f\u00fcr die Einhaltung der Regeln zu sorgen.<\/p>\n<ul style=\"font-weight: 400;\">\n<li>Alle an den Vereinsabenden teilnehmende Mitglieder und G\u00e4ste verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung und anerkennen die Autorit\u00e4t und Weisungen der jeweiligen Klubabendleitung<\/li>\n<li>Alle Teilnehmer sind um ein Klima gegenseitiger Achtung und um die Einhaltung wertsch\u00e4tzender Gespr\u00e4chsregeln bem\u00fcht.<\/li>\n<li>Humanit\u00e4re Gesinnung und Ausgleich statt Polarisierung sollen die zentralen Elemente der Vereinsabende sein.<\/li>\n<li>Angesichts der Tatsache, dass die Vortragsabende in \u00f6ffentlichen Lokalen stattfinden, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Bestellungen noch vor Beginn des offiziellen Teiles rechtzeitig ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, um einen st\u00f6rungsfreien Verlauf zu gew\u00e4hrleisten.<\/li>\n<li>Im offiziellen Teil gibt die Klubabendleitung nach der Begr\u00fc\u00dfung zun\u00e4chst allf\u00e4llige den Verein betreffende Hinweise bekannt. Darauf erfolgt die \u00dcberleitung an den\/die Vortragende(n).<\/li>\n<li>Die Vortr\u00e4ge dauern in der Regel nicht mehr als eine Stunde.<\/li>\n<li>F\u00fcr die an den Vortrag anschlie\u00dfende Diskussion ist ebenfalls nicht mehr als eine Stunde vorgesehen; sie wird von einem vom Klubabendleiter bestimmten Vereinsmitglied geleitet.<\/li>\n<li>Als empfohlene maximale Redezeit haben sich 3 Minuten pro Diskussionsteilnehmer bew\u00e4hrt.<\/li>\n<li>Die Wortmeldung darf au\u00dfer von der Diskussionsleitung nicht unterbrochen werden.<\/li>\n<li>Parteipolitische oder agitatorische Wortmeldungen sind bei den Klubveranstaltungen nicht zugelassen.<\/li>\n<li>Die Diskussionsleitung ist berechtigt, bei gravierender \u00dcberschreitung der einger\u00e4umten Redezeit, bei weiten Abschweifungen vom Thema, oder bei Nichteinhaltung der vereinbarten Gespr\u00e4chsregeln, wie z.B. bei verletzenden \u00c4u\u00dferungen, das Wort zu entziehen.<\/li>\n<li>F\u00fcr konstruktive Kritik, Beschwerden und Klagen, steht ein jeweils auf ein Jahr vom Vorstand bestimmtes Mitglied als Ombudsmann zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Werbung f\u00fcr andere Vereine und Verteilung von Schriftst\u00fccken, sofern nicht von den zust\u00e4ndigen Funktion\u00e4ren ausdr\u00fccklich bewilligt, ist untersagt.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;STATUTEN:&nbsp;(1.4.2009 Ausfertigung 2023) Der Verein f\u00fchrt den Namen KLUB LOGISCHER DENKER und hat seinen Sitz in Wien. 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